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   OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10   

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OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10 (https://dejure.org/2012,1664)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2012 - 10 LB 88/10 (https://dejure.org/2012,1664)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 10 LB 88/10 (https://dejure.org/2012,1664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auswirkungen einer Bescheideinbeziehung bei einer Verpflichtungsklage auf die Klagefrist; Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigungen bei Zusammenschluss von Betrieben nach EGV 1782/2003 Art. 33 Abs. 2

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beachtung der Klagefrist des § 74 Abs. 2 VwGO bei Aufhebung eines Bescheids unter Wiederholung des Verpflichtungsbegehrens und Einbeziehung in eine anhängige Verpflichtungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 74 Abs. 2
    Beachtung der Klagefrist des § 74 Abs. 2 VwGO bei Aufhebung eines Bescheids unter Wiederholung des Verpflichtungsbegehrens und Einbeziehung in eine anhängige Verpflichtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtung der Klagefrist des § 74 Abs. 2 VwGO bei Aufhebung eines Bescheids unter Wiederholung des Verpflichtungsbegehrens und Einbeziehung in eine anhängige Verpflichtungsklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    Während in Fällen der Verpflichtungsklage die Einhaltung der Klagefrist für erforderlich gehalten wird, wenn der bisherige Versagungsbescheid durch einen neuen Bescheid geändert oder ersetzt wird und sich das neue Begehren in tatsächlicher Hinsicht wesentlich von dem bisherigen unterscheidet (BVerwG, Urt. v. 30.10.1997 - 3 C 35.96 -, BVerwGE 105, 288, 296) - mithin eine Klageänderung vorliegt -, ist der Fall der Einbeziehung eines neuen Versagungsbescheids, die den Streitgegenstand nicht berührt, in eine anhängige Verpflichtungsklage bislang höchstrichterlich nicht entschieden.

    In seiner Entscheidung vom 30. Oktober 1997 (- 3 C 35.96 -, a.a.O., S. 296 f.) hat der Senat angedeutet, von dem Erfordernis der Fristwahrung könne bei einer Verpflichtungsklage abgesehen werden, wenn die Behörde lediglich den ablehnenden Bescheid auf ein gleichbleibendes Begehren durch einen neuen Bescheid ersetzt habe.

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002 - C-63/00 - Schilling und Nehring , Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - Agrargenossenschaft Pretzsch , Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; Urt. v. 04.10.2007 - C-375/05 - Geuting , Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002, a.a.O., Rn. 37; v. 28.11.2002, a.a.O. -, Rn. 52).

  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002 - C-63/00 - Schilling und Nehring , Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - Agrargenossenschaft Pretzsch , Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; Urt. v. 04.10.2007 - C-375/05 - Geuting , Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002, a.a.O., Rn. 37; v. 28.11.2002, a.a.O. -, Rn. 52).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 2 A 796/09

    Vorhandensein ernstlicher Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    Hingegen ist die Aufhebung des ablehnenden Bescheids nicht Klagegegenstand; das Begehren, den ablehnenden Bescheid aufzuheben, ist ein unselbständiges Element der genannten Rechtsbehauptung (BVerwG, Urteile v. 26.04.1968 - VI C 104.63 -, BVerwGE 29, 304, 309; v. 21.05.1976 - IV C 80.74 -, BVerwGE 51, 15, 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.08.2010 - 2 A 796/09 -, juris Rz. 20; Rennert, a.a.O., § 121 Rz. 30).

    Da sich der Streitgegenstand der von der Klägerin erhobenen Verpflichtungsklage, die auf die Erteilung von OGS-Genehmigungen gerichtet ist, durch die Einbeziehung der Bescheide in das anhängige Verfahren nicht geändert hat, liegt eine Klageänderung nicht vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, DVBl. 1987, 1004; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.08.2010 - 2 A 796/09 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    Die Bestimmung des § 74 VwGO soll für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit sorgen; gleichzeitig dient sie der Gewährleistung eines wirkungsvollen behördlichen und gerichtlichen Verfahrens (BVerfG, Beschl. v. 20.04.1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253, 270).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    So hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass der geänderte Verwaltungsakt dann nicht innerhalb der Frist zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht werden muss, wenn zwischen dem ursprünglichen Verwaltungsakt und dem Änderungsverwaltungsakt eine untrennbare Einheit besteht (- 9 A 31.07 -, NVwZ 2010, 63, 64, Rz. 22 f.; ablehnend Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    Im Gegensatz zu den genannten Regelungen des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundsätzlich) sowohl bei der Klageänderung (§ 91 VwGO) als auch bei der Klageerweiterung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO) die Sachurteilsvoraussetzungen auch hinsichtlich des geänderten oder erweiterten Teils der Klage vorliegen und von Amts wegen geprüft werden; das gilt insbesondere für die Einhaltung der Klagefrist des § 74 VwGO (BVerwG, Urteile v. 23.03.1972 - 3 C 132.70 -, BVerwGE 40, 25, 32; v. 11.02.1982 - 5 C 119.79 -, BVerwGE 65, 45, 49; Beschl. v. 30.07.2010 - 8 B 125.09 -, juris Rz. 17).
  • BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09

    Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    Im Gegensatz zu den genannten Regelungen des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundsätzlich) sowohl bei der Klageänderung (§ 91 VwGO) als auch bei der Klageerweiterung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO) die Sachurteilsvoraussetzungen auch hinsichtlich des geänderten oder erweiterten Teils der Klage vorliegen und von Amts wegen geprüft werden; das gilt insbesondere für die Einhaltung der Klagefrist des § 74 VwGO (BVerwG, Urteile v. 23.03.1972 - 3 C 132.70 -, BVerwGE 40, 25, 32; v. 11.02.1982 - 5 C 119.79 -, BVerwGE 65, 45, 49; Beschl. v. 30.07.2010 - 8 B 125.09 -, juris Rz. 17).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 18.08

    Natürliches Mineralwasser; amtliche Anerkennung; ursprüngliche Reinheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    Auch in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2006 (- 3 C 18.08 -, NVwZ-RR 2009, 795, 796) hielt der 3. Senat die Klage für unzulässig, weil ein neuer Versagungsbescheid nicht innerhalb der Klagefrist in das anhängige Verfahren einbezogen worden war, fügte aber einschränkend hinzu, dies gelte jedenfalls in einer Verpflichtungssituation, soweit der nachträglich ergehende Bescheid ein anderes als das bereits rechtshängige Begehren betreffe.
  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002 - C-63/00 - Schilling und Nehring , Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - Agrargenossenschaft Pretzsch , Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; Urt. v. 04.10.2007 - C-375/05 - Geuting , Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 119.79

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Rechtsmittelverfahren - Zu ergreifende

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich

  • BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92

    Rückforderung von Subventionen der Europäischen Gemeinschaft - Bewilligung von

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2011 - 10 LA 64/09

    Rechtsfolgen einer defizitären Abfassung amtlicher Formulare und Ausfüllhinweise

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B

    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt;

  • VG Hannover, 02.04.2008 - 11 A 3020/06

    GbR; Kreuz bei II. 4.5; OGS-Genehmigung; Zusammenschluss von Betriebsinhabern

  • VG Hannover, 19.03.2008 - 11 A 3424/06

    Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigung bei fehlendem gesondertem Antrag

  • VG Hannover, 04.04.2022 - 3 A 2740/20

    Bestandskräftiger Überprüfungsbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Unzulässigkeit der

    Einer Unzulässigkeit der vorliegenden Klage stehe auch die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.01.2012 - 10 LB 88/10, juris) entgegen, wonach der Adressat eines ablehnenden Verwaltungsaktes durch Erhebung der Verpflichtungsklage hinreichend zu erkennen gebe, dass er seinen Anspruch verfolge und die ablehnende Entscheidung nicht als verbindlich zu akzeptieren bereit sei.

    Sie ist - anders als insbesondere gemäß § 96 SGG im sozialgerichtlichen Prozessrecht - in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht vorgesehen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 30.10.1997 - 3 C 35.96, juris Rn. 40; Nds. OVG, Urt. v. 17.01.2012 - 10 LB 88/10, juris Rn. 40).

    Anders als die Klägerin meint, steht die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts dem nicht entgegen: Das von der Klägerin zitierte Urteil (v. 17.01.2012 - 10 LB 88/10, juris) adressierte bereits einen anderen Sachverhalt.

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 96/10

    Vorliegen eines gesonderten Antrags für die Erteilung von OGS-Genehmigungen

    Vielmehr bedarf es eines Antrages des Betriebsinhabers auf die Erteilung von OGS-Genehmigungen (Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 88/10 -, juris; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 10 LA 257/08 -, RdL 2011, 100 = AUR 2011, 311; VG Oldenburg, Urteil vom 25. September 2008 - 12 A 2968/06 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 19. März 2008 - 11 A 3424/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 7 K 2186/07 -, juris; offen gelassen: VG Stade, Urteil vom 14. Januar 2008 - 6 A 1110/06 -, juris; a. A. VG Braunschweig, Urteil vom 17. Juli 2007 - 2 A 24/07 -, n.v.).

    Dementsprechend sieht § 14 Abs. 1 InVeKoS-Verordnung ausdrücklich eine Antragstellung unter Beifügung geeigneter Nachweise bis zum 15. Mai 2005 für die Genehmigung nach Art. 60 Abs. 3 oder Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vor (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2012, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 15.11.2017 - 9 K 4667/17

    Notwendigkeit einer Rechtsverordnung für Nichtzuteilung von Fangmengen für

    Die Einbeziehung der Zweiten Bekanntmachung ist keine Klageänderung nach § 91 Abs. 1 VwGO (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Lüneburg, Urt. v. 17.1.2012, 10 LB 88/10, juris Rn. 33 ff., m.w.N.).

    Jedoch ist dies bei der Einbeziehung eines neuen Versagungsbescheids in eine anhängige Verpflichtungsklage, die den Streitgegenstand nicht berührt, nicht der Fall (BVerwG, Urt. v. 14.11.2013, 3 C 29/12, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Urt. v. 17.1.2012, 10 LB 88/10, juris Rn. 39 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10

    Änderung des Rechtsstatus i.S.d. Art. 33 Abs. 2 VO 1782/2003/EG und des Art. 14

    Zunächst hat die Klägerin im Rahmen ihres Antrages auf Festsetzung der Zahlungsansprüche nach Art. 34 Abs. 2 UAbs. 1 VO (EG) Nr. 1782/2003 den nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 88/10 -, juris) erforderlichen gesonderten Antrag auf Zuteilung von Zahlungsansprüchen mit OGS-Genehmigung unter Abschnitt II Ziffer 6 gestellt.

    Eines weiteren Antrags im Sinne eines Übertragungs-/Überlassungsantrags in den Fällen, in denen der Betriebsinhaber während des Bezugszeitraums, spätestens am 31. Dezember 2004, seinen Rechtsstatus oder seine Bezeichnung ändert im Sinne von Art. 33 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 795/2004, wie er offenbar unter Abschnitt II Ziffer 4.5 des amtlichen Antragsformulars vorgesehen ist, bedarf es - entgegen der Auffassung der Beklagten - hingegen nicht (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2012 - 10 LB 58/10 -, juris, für den Fall des Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 und - 10 LB 88/10 -, juris, für den Fall des Art. 15 dieser Verordnung).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 184/09

    Anspruch eines Landwirts auf Zuweisung höherwertiger Zahlungsansprüche i.R.d.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile v. 17.01.2012 - 10 LB 58/10 - und - 10 LB 88/10 -, beide juris) muss der Antrag auf Festsetzung von Zahlungsansprüchen alle erforderlichen Informationen und Nachweise enthalten, die für die abschließende Entscheidung der zuständigen Landesstelle erforderlich sind; der Antragsteller muss dafür die von der Behörde bereitgestellten Formulare nutzen.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - 3 Kart 101/10

    Zulässigkeit der periodenübergreifenden Saldierung

    Die Beschwerden der Betroffenen zielen auf eine Änderung dieses Regelungsgehalts ab - die geringere Absenkung der Erlösobergrenzen -, weshalb sie als eine Beschwerde anzusehen sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.05.1987, 4 C 77.84, DVBl. 1987, 1004f., juris RN 13; OVG Lüneburg , Urteil vom 17.01.2012, 10 LB 88/10, BeckRS 2012, 47025 m.w.N. zur Verneinung einer Klageänderung bei einem einheitlichen Verpflichtungsbegehren trotz Vorliegens mehrerer Aufhebungsanträge).
  • VG Göttingen, 10.11.2016 - 2 A 4/16

    Antragserfordernis; Betriebsleiteridentität; Erstzuweisung; Rechtsstatus;

    Nach dem früheren Agrarförderungsrecht waren eine gesonderte Antragstellung und ein erneuter Nachweis einer betrieblichen Veränderung im Rahmen der Antragstellung auf Erstzuteilung von Zahlungsansprüchen nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 3 C 29/12 -, das abweichende Urteil des OVG Lüneburg vom 17.01.2012 - 10 LB 88/10 - aufhebend, zitiert nach juris; Urteil vom 13.02.2014 - 3 C 16/13 -, AuR 2014, 190).
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